Wir sind ...

                                                                                                                                                                                         Das pädagogische Ehepaar Schwind

Jeanne-Marie und Andre Schwind sind seit 2004 verheiratet und haben zwei leibliche Kinder. 

 

Jeanne-Marie Schwind ist am 13.03.1981 geboren. Nachdem sie ihr Abitur absolviert hat,  bewarb sie sich an der Universität Münster Fachbereich Erziehungswissenschaft. Bis zum Studienantritt arbeitete sie in einem regionalem Betrieb. 2007 hat sie ihr Studium mit dem akademischen Titel der Diplom-Pädagogin abgeschlossen und arbeitet seitdem in der Jugendhilfe.

 

Andre Schwind ist am 12.04.1975 geboren. Im Anschluss an dem Zivildienst absolvierte er die Fachhochschule Sozialpädagogik, um daran angeknüpft die staatliche Ausbildung zum Erzieher zu erwerben. Mit Erhalt des Erzieherberufes arbeitete er für einen mittelgroßen Träger in Niedersachsen. 2010 begann er an der Universität Münster ein Studium im Fachbereich Erziehungswissenschaft und erwarb damit den Titel Bachelor of Arts. 

 

Das Ehepaar Schwind entschied sich im Jahre 2005 in ein Wohnhaus eines Jugendhilfeträgers zu ziehen, in dem eine 5-6-köpfige Jungengruppe betreut wurde. Diese Jungengruppe sollte durch ein spezifisches Jungenarbeitskonzept pädagogisch begleitet und unterstützt werden. Durch verschiedene Rahmenbedingungen und ungünstige Sachlagen entschied sich der Träger Anfang 2005, die Jungengruppe aufzulösen. Daraus entstand in einem weiteren Prozess die Entscheidung, die Jungengruppe durch das kinderlose Ehepaar Schwind zu betreuen. Nach zwei Jahren konnten die Bewohner der Jungengruppe erfolgreich und geplant aus der Hilfemaßnahme entlassen werden. Danach bekamen die Eheleute Schwind ihr erstes Kind und konnten für 14 Monate in die Elternzeit gehen. Während dieser Zeit entwickelten der Träger und die Familie Schwind ein Folgekonzept und das Ehepaar nahm die pädagogische Arbeit in einer familienanalogen Konzeption Ende 2008 auf. 2017 entschied sich der Träger gegen die Weiterführung der Familienwohngruppe Pastuninkstraße, so dass ein darauf folgender Prozess mit dem Träger, dem Landesjugendamt, dem örtlichem Träger und der Familie Schwind die "Übernahme" der FWG in Verbindung mit einer eigenständigen Trägerschaft hervorbrachte. 

 

Die Gruppen- und Belegungssituation

In der FWG Pastuninkstraße gibt es 4 Plätze und 5 Betten. Durch diesen Sachverhalt ist es in der FWG möglich, zeitversetzt Kinder und Jugendliche aufzunehmen und zu betreuen. 

 

Zur aktuellen Belegungssituation lesen Sie bitte unseren Blog und kontaktieren Sie uns.

 

Das Leistungsangebot kann unter den unten angegebenen Kontaktdaten angefordert werden.